Pirat klagt vor EuGH für freies WLAN

Der Gautinger Pirat und Gemeinderat Tobias McFadden führt einen Prozess gegen die Störerhaftung und für freie drahtlose lokale Netzwerke, sogenannte WLANs. Das verhandelnde Landgericht München I legt dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) dazu – ganz im Sinne der Piraten – einen Fragenkatalog zur Vorabentscheidung vor.

Der Betrieb offener WLAN-Hotspots stellt in Deutschland immer noch ein großes Risiko dar, insbesondere wenn Nutzer gegen das geltende Urheberrecht verstoßen. Dann wird bis jetzt der Betreiber des WLAN-Hotspots in die Pflicht genommen. Ein greifbarer Vergleich abseits des Internets: Der Vorstand eines Eisenbahnunternehmens wäre haftbar, wenn jemand im Zug illegale Substanzen mitführt. Oder die Post würde für den Inhalt von Paketen zur Verantwortung gezogen.

Die Piratenpartei unterstützt daher den Gautinger Piraten-Gemeinderat Tobias McFadden bei seiner Klage gegen die so genannte „Störerhaftung“. McFadden betreibt ein offenes WLAN als Internetzugang für Geschäftspartner und Besucher. Im Rahmen einer negativen Feststellungsklage soll das Landesgericht München entscheiden, ob WLAN-Zugangsanbieter wie Anbieter von Telekommunikationsdiensten (Provider) behandelt werden müssen und dementsprechend nicht für die übermittelten Inhalte verantwortlich gemacht werden können. (Aktenzeichen AZ O 14719/12)

Das Gericht fasste am 22. September 2014 einen Vorlagenbeschluss an den EuGH, bestehend aus einem Katalog von neun Fragen. Insbesondere soll geklärt werden, inwieweit europäische Richtlinien, die im Providerprivileg aus § 8 TMG festgehalten sind, für Betreiber von WLAN-Internetzugängen anzuwenden sind.

Tobias McFadden dazu: „Offenbar nimmt das Landgericht nicht die tatsächliche Täterschaft des Zugangsanbieters an. Das an sich ist schon eine sehr gute Nachricht für alle WLAN-Betreiber. Darüber hinaus scheint das Landgericht sogar davon auszugehen, dass von der Haftungsfreistellung aus dem Providerprivileg auch Unterlassungsansprüche erfasst sind. Das ist eine Revolution; bisher hat das noch kein deutsches Gericht angenommen.“

Die Antworten des EuGH werden in vielen Punkten endlich Klarheit und Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber schaffen. Auch für Projekte wie Freifunk, bei denen der eigene Internetzugang anderen zur Verfügung gestellt wird, ist das Urteil von Bedeutung.


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