Laut Ausbaubeitragssatzung – ABS – müssen Anlieger bis zu 80 % der Kosten für die Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße bezahlen (Art. 5 Kommunalabgabengesetz KAG).
In Berlin wurde auf Druck der Berliner CDU-Fraktion das Straßenausbaubeitragsgesetz (entspricht in Bayern der Ausbaubeitragssatzung) wieder rückgängig gemacht.
Weßling dagegen hat auf Drängen der Rechtsaufsicht im November 2012 die Ausbaubeitragssatzung beschlossen, Gilching hat diese Satzung seit 2004. Doch es gibt in Bayern Gemeinden, die sich kreativ gegen den Druck von oben wehren und gerade deshalb Straßen ohne Schlaglöcher haben.
Rednitzhembach ist so eine Gemeinde und ihr Bürgermeister Jürgen Spahl, ausgezeichnet dafür u. a. vom ADAC und Städtetag, wird am Samstag, dem 2. Febr. 2013 in Gilching sein Konzept vorstellen.
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