PIRATEN klagen für freies WLAN

*** Wichtig, Terminänderung! Update weiter unten!***

München – Das Landgericht München verhandelt am Donnerstag, 11. April, in  Sachen WLAN-Haftung. Der Kläger ist Tobias Mc Fadden, Vorsitzender der Piratenpartei Starnberg und dortiger Landtagskandidat. Er betreibt ein offenes WLAN als Internetzugang für Geschäftspartner und Besucher. Die Klage wird von der Piratenpartei unterstützt.

Weder  Bundesrat  noch  Bundestag  wollen  an  der  unklaren Situation „Störerhaftung  beim  Betrieb von offenen WLAN-Zugängen“ etwas ändern. Dabei  werden  immer  mehr  Betreiber  in  teils teure und langwierige Prozesse verwickelt.

Im  konkreten  Fall  geht  es  um  einen  Abmahn-Versuch  der  Kanzlei Walldorf-Frommer  für  ihren  Klienten Sony Music und den Vorwurf, der Kläger  habe  illegal  Musikstücke  zum  Tausch  angeboten.  Mit einer negativen  Festellungsklage wehrt sich der PIRAT gegen diesen Vorwurf, weil  er als Zugangsanbieter und damit Provider nicht für die über den Anschluss übermittelten Inhalte verantwortlich ist.

Vielmehr  ist  ein  Zugangsanbieter  nicht verpflichtet, Maßnahmen zur Vorbeugung oder Verhinderung etwaiger Verletzungen von Rechten Dritter zu  treffen.  Würde  ein  Zugangsanbieter dies tun, wäre nicht nur die Netzneutralität  eklatant verletzt. Eine Auswahl der Inhalte, die über einen  Anschluss  übermittelt  werden,  würde den Betreiber sogar erst recht haftbar die Inhalte machen, die darüber übermittelt werden.

„Niemand   käme  auf  die  Idee,  die  Post  zu  verklagen,  weil  sie Briefbomben  übermittelt.  Und  niemand käme auf die Idee, die Telekom für  Morddrohungen, die aus ihren Telefonzellen übermittelt wurden, in Haftung  zu  nehmen.  Deshalb  ist  der Gedanke, einen Zugangsanbieter eines  absichtlich offenen WLAN für die Inhalte haftbar zu machen, die darüber gesendet werden, kompletter Unfug“ macht Mc Fadden klar.

Der  schon  länger  anhaltende  Fall  musste  von den PIRATEN erst vor Gericht   gebracht   werden,   da   die   Gegenseite   offenbar  keine Notwendigkeit  gesehen  oder  kein  Interesse  daran gezeigt hat, ihre Ansprüche  auf  Unterlassung weiter zu verfolgen. Das entspricht genau dem   Geschäftsmodell  der  Abmahn-Anwälte,  die  mit  automatisierten Abmahnschreiben  genug an denjenigen verdienen, die sich nicht wehren, sondern sofort zahlen.

Die  Verhandlung  findet statt am Donnerstag, 11. April 2013, um 10:00 Uhr   im   Sitzungssaal   501  des  Landgerichts  München,  5.  Stock, Lenbachplatz 7.

***UPDATE 10.04.2013 14:00 Uhr***

Wie wir soeben vom Gericht erfahren, muss der morgige Verhandlungstermin leider verschoben werden. Bedauerlicherweise ist der berichterstattende Richter kurzfristig erkrankt. Wir informieren,  sobald  ein  neuer  Termin feststeht.

 


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