*** Wichtig, Terminänderung! Update weiter unten!***
München – Das Landgericht München verhandelt am Donnerstag, 11. April, in Sachen WLAN-Haftung. Der Kläger ist Tobias Mc Fadden, Vorsitzender der Piratenpartei Starnberg und dortiger Landtagskandidat. Er betreibt ein offenes WLAN als Internetzugang für Geschäftspartner und Besucher. Die Klage wird von der Piratenpartei unterstützt.
Weder Bundesrat noch Bundestag wollen an der unklaren Situation „Störerhaftung beim Betrieb von offenen WLAN-Zugängen“ etwas ändern. Dabei werden immer mehr Betreiber in teils teure und langwierige Prozesse verwickelt.
Im konkreten Fall geht es um einen Abmahn-Versuch der Kanzlei Walldorf-Frommer für ihren Klienten Sony Music und den Vorwurf, der Kläger habe illegal Musikstücke zum Tausch angeboten. Mit einer negativen Festellungsklage wehrt sich der PIRAT gegen diesen Vorwurf, weil er als Zugangsanbieter und damit Provider nicht für die über den Anschluss übermittelten Inhalte verantwortlich ist.
Vielmehr ist ein Zugangsanbieter nicht verpflichtet, Maßnahmen zur Vorbeugung oder Verhinderung etwaiger Verletzungen von Rechten Dritter zu treffen. Würde ein Zugangsanbieter dies tun, wäre nicht nur die Netzneutralität eklatant verletzt. Eine Auswahl der Inhalte, die über einen Anschluss übermittelt werden, würde den Betreiber sogar erst recht haftbar die Inhalte machen, die darüber übermittelt werden.
„Niemand käme auf die Idee, die Post zu verklagen, weil sie Briefbomben übermittelt. Und niemand käme auf die Idee, die Telekom für Morddrohungen, die aus ihren Telefonzellen übermittelt wurden, in Haftung zu nehmen. Deshalb ist der Gedanke, einen Zugangsanbieter eines absichtlich offenen WLAN für die Inhalte haftbar zu machen, die darüber gesendet werden, kompletter Unfug“ macht Mc Fadden klar.
Der schon länger anhaltende Fall musste von den PIRATEN erst vor Gericht gebracht werden, da die Gegenseite offenbar keine Notwendigkeit gesehen oder kein Interesse daran gezeigt hat, ihre Ansprüche auf Unterlassung weiter zu verfolgen. Das entspricht genau dem Geschäftsmodell der Abmahn-Anwälte, die mit automatisierten Abmahnschreiben genug an denjenigen verdienen, die sich nicht wehren, sondern sofort zahlen.
Die Verhandlung findet statt am Donnerstag, 11. April 2013, um 10:00 Uhr im Sitzungssaal 501 des Landgerichts München, 5. Stock, Lenbachplatz 7.
***UPDATE 10.04.2013 14:00 Uhr***
Wie wir soeben vom Gericht erfahren, muss der morgige Verhandlungstermin leider verschoben werden. Bedauerlicherweise ist der berichterstattende Richter kurzfristig erkrankt. Wir informieren, sobald ein neuer Termin feststeht.