Im langen Kampf gegen den Störerhaftungszombie geht es am 07.03.2019 in die nächste Runde.
Kurzer Rückblick:
Nachdem der Gautinger PIRAT Tobias McFadden wegen Filesharing über sein offenes WLAN abgemahnt wurde, hat er mit Unterstützung der PIRATENPARTEI Gegenklage erhoben. Der Prozess hat zwischenzeitlich einen Umweg über den Europäischen Gerichtshof (EUGH) genommen. Mit aufgrund des Gutachtens des Generalanwalts am EuGH wurde das deutsche Telemediengesetz (TMG) geändert und die Störerhaftung in Deutschland begraben.
Nach einem unbefriedigenden Urteil am Landgericht München ging McFadden in Berufung und hat am Oberlandesgericht in weiten Teilen Recht bekommen. Das Gericht hat die Unterlassungsansprüche der Gegenseite anhand des neuen Telemediengesetzes (TMG) abgewiesen und die Abschaffung der Störerhaftung für offene WLANs bestätigt.
Mittlerweile hat die Gegenseite Revision eingelegt; am 07.03.2019 ist mündlicher Verhandlungstermin am Bundesgerichtshof (BGH).
Die Gegenseite hat in letzter Minute ihre Unterlassungsanträge geändert und versucht zu erreichen, dass McFadden doch noch sein WLAN abschalten, mit Passwort sichern oder andere Maßnahmen ergreifen muss.
Zu den einzelnen geforderten Maßnahmen:
Die Abschaltung des kompletten Angebots, also des WLAN-Hotspots, sieht der EuGH als unverhältnismäßig an.
Eine Passwortsicherung und Zwangsregistrierung der Nutzer ist für kleine Betriebe wie den von McFadden mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden. Da die Aktivitäten der Nutzer nicht überwacht werden dürfen (EuGH), ist zudem ab zwei Nutzern nicht feststellbar, wer einen Urheberrechtsverstoß begangen hat. Die Maßnahme ist daher an sich zur Unterbindung oder Verfolgung von Rechtsverletzungen nicht sinnvoll. Weitere Konflikte ergeben sich z.B. aus der DSGVO (welche Daten müssen/dürfen (wie lange) gespeichert werden?).
Mit technischen Maßnahmen ist der Upload bestimmter einzelner Dateien nicht zu verhindern, außer man overblocked z.B. auch VPN-Verbindungen und macht den Internetzugang weitestgehend unbrauchbar.
Letztendlich will die Musikindustrie unserer Meinung nach unsinnige oder unverhältnismäßige Maßnahmen durchsetzen- und damit offenbar die Einstellung des Freien WLANs erreichen. Die durch die PIRATIN im Europaparlament, Julia Reda, veröffentlichte EU-Kommissionsstudie zum Filesharing hat aufgezeigt, dass der Musikindustrie durch Filesharing kein finanzieller Schaden entsteht. Somit ist jegliche Einschränkung Freier WLANs zur Verhinderung von Filesharing offensichtlich unverhältnismäßig.
Wir sind daher sehr gespannt auf den mündlichen Verhandlungstermin und den weiteren Prozessverlauf am BGH.