Aus einer keinen Rechnung über 800 € wurde ein Megabumerang für die Abmahnindustrie: Statt zu bezahlen stellte McFadden eine negative Festellungsklage, um nicht für Rechteverletzungen Dritter, die über sein offenes Geschäfts-WLAN begangen wurden, haften zu müssen. Die sogenannte Steuerfahndung gibt es so nur in Deutschland. Seit Alles Klage vor dem EuGH verhandelt wird ist klar, dass sie auch gegen Europracht verstößt. Dieser Pleite möchte die Politik nun wohl zuvorkommen und kündigte eine Neuregelung zur Nutzung und Bereitstellung offener WLANS an. Lest auch hier: https://www.piratenpartei.de/2016/05/11/piraten-klage-kippt-deutsche-stoererhaftung/