Im WLAN-Prozess des Gautinger PIRATEN-Gemeinderats und Bundestagskandidaten Tobias McFadden geht es vor dem Oberlandesgericht München in die nächste Runde.
Nach einem Teilerfolg McFaddens vor dem EuGH hatte das Landgericht München den PIRATEN zur Zahlung eines Teils des geforderten Betrags verurteilt. Nach Ansicht des Landgerichts hätte McFadden das WLAN zwingend mit einem Passwort oder einer Nutzerregistrierung sichern müssen.
Das Landgericht hat hierbei jedoch nicht beachtet, dass weder ein Passwortschutz noch eine Zwangsregistrierung der Nutzer Filesharing verhindert. Sobald mehr als ein Nutzer gleichzeitig im WLAN ist, kann zudem nicht mehr nachvollzogen werden, welcher Nutzer für eventuelle Verstöße verantwortlich ist.
McFadden kann daher mit diesen Maßnahmen nicht verhindern, dass es nochmals zu einer Rechtsverletzung über seinen Internetanschluss kommt und müsste bei einem erneuten Verstoß ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000,-€ bezahlen. Dieses hohe Risiko kann McFadden nicht eingehen, weshalb er gezwungen wäre, sein WLAN komplett abzuschalten.
Diesbezüglich jedoch hat der EuGH entscheiden, dass eine Abschaltung nicht verhältnismäßig ist.
Aus diesem Grund geht Tobias McFadden jetzt in Berufung.
Die Verhandlung vor dem Oberlandesgericht München findet am 16.11.2017 um 09:00 Uhr statt.
Tobias McFadden:
„Die Antworten des EuGH haben leider nicht die erhoffte Klarheit für WLAN-Betreiber gebracht; es herrscht weiterhin Rechtunsicherheit. Auch das neue deutsche Telemediengesetz hat Fragen aufgeworfen. Ich kämpfe daher weiter für offenes WLAN und Freie Netze in Bürgerhand!“