Mustersiedlungs-Worthülse mit Inhalten füllen!

In nichtöffentlicher Klausurtagung diskutiert der Gautinger Gemeinderat über das Gelände „Am Patchway-Anger („AOA“)“. Als Vorgabe wurde in der Sitzung vom 20.10.2020 beschlossen, das Quartier „im Sinne einer sozial-ökologischen Mustersiedlung“ weiter zu entwickeln.

Die Merkmale und Konsequenzen einer sozialen und ökologischen Mustersiedlung wurden dabei bislang nicht annähernd vollständig definiert, weshalb wir hiermit einen Kriterienkatalog nachreichen, der die nötigen Festschreibungen formuliert, welche eine Siedlung zu einer sozialen und ökologischen Mustersiedlung machen.

Dies betrifft:

1. Energetische/klimapolitische Aspekte

2. Ökologie im Bauen

3. Mobilität

4. Die sozialen Aspekte gemeinschaftlichen Lebens und Arbeitens in der Siedlung

Eine sozial-ökologische Mustersiedlung muss so geplant und gebaut sein, dass sie für mindestens noch die nächste Generation als richtungsweisend und maßstabgebend gelten kann. Die zu erwartenden 600-800 Neubürger stehen für ca. 2/3 der Wachstumsprognose der Gautinger Bevölkerung bis 2034, d.h. ein vergleichbares Siedlungsprojekt wird Gauting in den nächsten Jahren oder gar Jahrzehnten nicht mehr anstoßen.

Um die Klimaschutzziele der EU (Klimaneutraltät bis 2050) einhalten zu können, muss die Zukunft des Bauens und Wohnens jetzt beginnen. Durch den Beschluss, eine „sozial-ökologische Mustersiedlung“ zu entwickeln, hat sich Gauting die Grundlage gegeben, diese Ziele auch zu erreichen.

Diesen anspruchsvollen Zielen waren und sind die bisherigen Planungen samt Vollsortimenter nicht zuträglich, weshalb sich Menschen für Gauting / PIRATEN gegen die bisherige Planung ausgesprochen hatten. Die beschlossene Fortsetzung der alten Planungen darf nicht nur eine Aufhübschung unter dem Feigenblatt eines schicken Namens sein.
Wir lassen nicht zu, dass die Verwendung von Schlagworten wie „ökologische Mustersiedlung“ zum Greenwashing konventioneller Investorenprojekte missbraucht wird.

 

Kriterienkatalog Erläuterungen/Beispiele

Energetische/Klimapolitische Aspekte

zu 1. Einbettung der energetischen Vorgaben in die Klimaschutzziele der EU (Klimaneutralität bis 2050).
Wenn wir bis 2050 klimaneutral werden müssen, dann muss mit der Umstellung heute begonnen werden!

1.1 Wärmenergie
– Energieverbräuche der Gebäude minimieren (Mind. KfW-55 Standard)
– Heizsystem nur erneuerbare Energieträger z. B. Hackschnitzelanlage innerhalb der Siedlung mit Nahwärmenetz.
– Das Nahwärmenetz kann mittel- bis langfristig an eine Geothermie-Fernwärmeleitung angeschlossen werden.
– Zieldefinition eines EnergiePlus-Standards

1.2 Strom
– Dachflächen mit PV-Anlagen ausstatten. (Photovoltaik geht vor Dachbegrünung)
– Mieterstrommodell (Träger/ Investor z.B. Polarstern, Isarwatt, etc.)

2. Ökologische Aspekte
– Klimaverträgliche und ressourcenschonende Bauweisen festschreiben (Holzbauweise etc.)
– Reduzierung von Erdölprodukten (Styropor/ PU- Dämmung etc.)
– Reduzierung von in der Erzeugung energieintensiven Produkten (Beton, Ziegel, etc. )
– Vermeidung von lösemittelhaltigen Produkten…
– Priorisierung des Cradle-to-Cradle Prinzips

3. Mobilität
– Ladestation für E-Bikes (sowieso gefordert in Gautinger Stellplatzsatzung), Car- , Bikesharing.
– Ebenerdige überdachte/eingehauste Fahrradhäuser (Nicht im Keller)
– Strom-Vorrichtung der Pkw-Stellplätze mit Lastmanagement.
– Wenige Schnell-Ladestationen, ggf. auch öffentlich an Supermarkt, Betreibermodell
– Reduzierter Stellplatzschlüssel (beschlossene Ausnahme von §4 der Stellplatzsatzung der Gem. Gauting (Länge/Breite 5,50/2,80m), um Kosten und Flächen zu sparen – dafür Anwendung der bayerischen Garagen- und Stellplatzsatzung (Länge/Breite 5,00/2,50m).
– Parkraummanagement für das Quartier und die Nachbarschaft
Die Reduzierung des Stellplatzschlüssels MUSS zur Reduzierung der im Quartier vorgehaltenen KFZ führen, dafür braucht es Konzepte aus der Nutzerschaft (z.B. durch genossenschaftliche Vereinbarungen)

4. Soziale Aspekte
– Der Anteil an geförderten Wohnungen muss festgelegt werden
– Das Ziel soll sein, dass alle Wohnflächen über genossenschaftliche Modelle ins Eigentum der Bewohner gelangen (Selbstverwaltung). Das ist auch für geförderte Wohnungen möglich.
– Für die Bewohner der Siedlung sollten angeboten werden:
– Sozialstation
– Gemeinschaftsraum (ggf. mit kleiner Küche) für z.B. kleine Feiern, Krabbelgruppe, Yoga
– Seniorentreff- mit vorgelagerter sonniger Freifläche
– Werkstatt für Bewohner
– Gästewohnung (für Besucher von Bewohnern der Siedlung buchbar)
– Spielplätze/Aufenthaltsflächen nicht nur für 1-10jährige Kinder sondern auch 11-18jährige
– KITA im Quartier für alle Bereiche, entsprechende Folgekostenregelungen auch für den Betrieb mit den Bauherren.

Alle diese Kriterien müssen entweder im Bebauungsplan festgeschrieben oder in städtebaulichen Verträgen geregelt werden.


Weitere Informationen

Termine

Es gibt keine bevorstehenden Veranstaltungen.